Batterieabgabeverordnung

Hinweis nach Batterieabgabeverordnung

Wir sind gemäss der Batterieverordnung (BattV) verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind gesetzlich verpflichtet,
gebrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben.

Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in Ihrer Nähe
z.B. im Handel oder bei komm. Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne
und dem chemischen Symbol (Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber, Pb für Blei) des für die Einstufung
als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.