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Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

Altbatterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zurückzugeben, um Umwelt- und Gesundheitsschäden zu vermeiden. Diese können bei kommunalen Sammelstellen, im Handel vor Ort oder an uns (soweit im Sortiment geführt) unentgeltlich zurückgegeben werden.
.Die durchgestrichene Mülltonne warnt vor Schadstoffen (Pb, Cd, Hg). 
Wichtige Informationen zur Entsorgung und Rücknahme von Batterien:
  • Gesetzliche Rückgabepflicht: Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll.
  • Unentgeltliche Rückgabe: Altbatterien können unentgeltlich an kommunalen Sammelstellen oder im Handel abgegeben werden.
  • Rücknahme durch uns: Wir sind als Vertreiber verpflichtet, Altbatterien der Art, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, zurückzunehmen.
  • Rücksendung: Sie können die Batterien ausreichend frankiert an unsere Versandadresse senden oder dort abgeben.
  • Symbolbedeutung: Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Batterien nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.
  • Chemische Symbole:
    • Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei.
    • Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium.
    • Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Lithium-Batterien: Bei der Rückgabe von Lithium-haltigen Batterien müssen die Pole abgeklebt oder anderweitig abgedeckt werden, um Kurzschlüsse und Brände zu vermeiden